Info Haarentfernung

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Die Inhaberin eines Wellness- und Beautycenters wurde vom Amtsgericht München zu Schadensersatz verurteilt, weil sie ihrer Kundin eine Kleinigkeit bei der Aufklärung verschwiegen hatte.

Eine Münchnerin, die sich für eine Entfernung der Beinbehaarung interessierte, entschloss sich zu einer laut Geschäftsfrau „dauerhaften, sanften und problemlosen“ Behandlung zu 1025 Euro, die sich über fünf Sitzungen und erstreckte. Die Beinhaare sollten mithilfe eines sogenannten Photosilk-Geräts, das eine spezielle Lasertechnik verwendet, entfernt werden. Diese Bestrahlung ist in 80% der Fälle erfolgreich, so dass keine Haare mehr sprießen.

Als nach den fünf Behandlungen jedoch noch immer Haare an den Beinen der Kundin wuchsen, forderte sie ihr Geld zurück. Da sich die Institutinhaberin allerdings querstellte, kam es zu einer Strafanzeige wegen Betrugs. Das Verfahren wurde eingestellt. Doch die verärgerte Kundin blieb hartnäckig und es klagte auf Schadensersatz und dazu noch Schmerzensgeld, da sich nach der zweiten Sitzung Brandwunden auf der Haut gebildet hatten.

Der Behandlungspreis wurde erstattet, die Klage auf Schmerzensgeld jedoch zurückgewiesen. Begründung der Richterin: „Wenn sich jemand trotz angeblicher Brandwunden noch drei weiteren Behandlungen unterzieht, dürften diese Beeinträchtigungen eher unerheblich gewesen sein.“